JVA Zwickau

Nach der letzten Änderung des Vollstreckungsplanes vom 18. Mai 2015 ist die JVA Zwickau zuständig für den Vollzug von Untersuchungshaft an männlichen Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen aus den Landgerichtsbezirken Chemnitz (außer Familiennamen A-J) und Zwickau.
Weiterhin nimmt die JVA Zwickau männliche Erwachsene, gegen die Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft angeordnet ist, auf.

Eine Zuständigkeit für Strafgefangene besteht daher nicht mehr. Diese können jedoch, wenn sie dafür geeignet sind, ihre Freiheitsstrafe im sog. offenen Vollzug der JVA Zwickau verbüßen.

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